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AG Bernau, 27.04.2015 - 26 VI 738/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- erbrechtsiegen.de
Erbenermittlung durch ein Erbenermittlungsbüro - Information der Erben über ihre Erbenstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87
Richterliche Tätigkeit - Rechtspfleger - Nachlaßsachen - Vergütung
Auszug aus AG Bernau, 27.04.2015 - 26 VI 738/04
Der Rechtspfleger ist berechtigt und verpflichtet, bei Pflichtwidrigkeiten des Nachlasspflegers durch geeignete Gebote und Verbote einzuschreiten und, falls durch pflichtwidriges Verhalten des Nachlasspflegers das Interesse der Erben an der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses gefährdet wird, den Nachlasspfleger zu entlassen (BGH, Beschluss vom 25.02.1988, 1 StR 466/87, juris).